Grundsätzliche Ausrichtung
Das Freie Radio Freistadt (FRF) dient in erster Linie dem Zweck, den Menschen in der Region Zugang zu einer größeren, medial vermittelten Öffentlichkeit zu geben. Dazu unterhält die Freier Rundfunk Freistadt GmbH die entsprechende Infrastruktur und kümmert sich um Organisation, Weiterbildung und Marketing.
Wie alle österreichischen Freien Radios ist auch das FRF der Charta der Freien Radios verpflichtet.
Die Freier Rundfunk Freistadt GmbH hält eine Sendelizenz der KommAustria („Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms“). Der Lizenzbescheid ist hier.
Herausgeberin und Eigentümerin des Freien Radio Freistadt ist
die gemeinnützige Freier Rundfunk Freistadt GmbH.
Gesellschaftszweck der Freier Rundfunk Freistadt GmbH
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar (…) gemeinnützige(n) Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO und hat demgemäß ihre tatsächliche Geschäftsführung danach auszurichten. Sie ist, da sie auch keine sonstigen eigenwirtschaftlichen Ziele aufweist, nicht auf Gewinn (Überschuss) gerichtet.
- Gesellschaftszweck ist die Förderung und Unterstützung einer offenen und demokratischen Gesellschaftsentwicklung in Österreich bzw. in Europa durch Schaffung eines Beitrages zu gesteigerter medialer Pluralität von Gedanken und Ideen, einem direkten Austausch dieser Meinungen und Ideen gerade im lokalen und regionalen Bereich und nicht zuletzt durch Schaffung eines Sprachrohrs für Personen und Bevölkerungsgruppen, die zu herkömmlichen Medien, insbesondere zu kommerziellen Massenmedien, keinen oder nur einen begrenzten Zugang besitzen.
- Der gesellschaftsvertragliche Zweck wird verwirklicht durch Rundfunkveranstaltungen der Gesellschaft, insbesondere in Form von Hörfunksendungen nach dem Privatradiogesetz, BGBl Nr. 20/2001 in der jeweils geltenden Fassung, durch die Überlassung von Einrichtungen der Gesellschaft und der Leistung logistischer Unterstützung bei der Informationsvermittlung gegenüber der Bevölkerung, beim Meinungs- und Ideenaustausch zwischen relevanten gesellschaftlichen Gruppen und durch die Ingangsetzung und Förderung von Diskussionsprozessen im Medium des Rundfunks.
Die Programmgestaltung hat dabei zwingend folgende Grundsätze zu beachten:
- Objektivität und Unparteilichkeit sowie Meinungsvielfalt;
- Freiheit der Kunst;
- Meinungsfreiheit, Achtung der Würde des Menschen und Achtung der sonstigen Grundrechte des Menschen;
- offener Zugang für alle Personen und Bevölkerungsgruppen zu diesem Medium, allerdings nur im Rahmen und unter Beachtung der Grundsätze des Regionalradiogesetzes, der in diesem Gesellschaftsvertrag verankerten Grundsätze und der von der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Programmrichtlinien;
- Freihalten von Sendezeiten für Minderheiten, um diesen ein Forum zur Verbreitung ihrer Anliegen zu gewährleisten;
- Verbot der Werbung für politische Parteien (insbesondere Belangsendungen);
- Verbot der Vermittlung von faschistischem oder rassistischem Gedankengut und das Verbot der Verbreitung von frauenfeindlichen Ideen oder Zielen.
Offenlegung gemäß § 25 MedienG:
Medieninhaberin: Freier Rundfunk Freistadt GmbH
Firmenbuchnummer: FN 247061a | UID: ATU57993318
Sitz: Pfarrgasse 4, 4240 Freistadt, Österreich | office@frf.at
Aufsichtsrat (Verwaltungsausschuss der Freier Rundfunk Freistadt GmbH):
Mag. Wolfgang Steininger (Vorsitz)
Mag.a Michaela Kramesch
Mag. Georg Ritter
Gabriele Wegscheider
Mag. Andreas Wahl (kooptiert)
Michaela Schoissengeier (kooptiert)GesellschafterInnen:
Verein Freies Radio Freistadt, (35,00%)
Freier Rundfunk OÖ GmbH/Radio FRO, Linz, (22,00%)
Verein Local-Bühne Freistadt, (14,00%)
Verein SeniorInnenradio Freistadt, Freistadt, (6,50%)
Verein KUPF Kulturplattform Oberösterreich, Linz, (5,00%)
Christiane Jogna, Hagenberg, (2,00%)
Kulturzentrum Alte Schule, Gutau, (2,00%)
Mag. Otto Tremetzberger, Linz, (2,00%)
Steininger GmbH, Freistadt, (2,00%)
Mag. Johann Moser, Freistadt, (1,50%)
Dr. Bernhard Gugel, Freistadt, (1,00%)
Franz Steinmaßl, Grünbach, (1,00%)
Hedi Hofstadler, Freistadt, (1,00%)
Franziska Thurner, Linz, (1,00%)
Kulturverein WOAST, Wartberg, (1,00%)
Mag. Hannes Peherstorfer, Freistadt (1,00%)
Mag. Wolfgang Steininger, Freistadt, (1,00%)
Martin-Peter Herzberger, Freistadt, (1,00%)
Darstellung der Beteiligungsverhältnisse nach dem Ultimate Owner Prinzip
Beteiligung an Medienbetreibern:
Die Freier Rundfunk Freistadt GmbH ist mit 5% der Gesellschaftsanteile an der DORF TV GmbH beteiligt. Die DORF TV GmbH ist mit Bescheid KOA 4.415/10-001 vom 30. März 2010 Inhaberin einer Zulassung zur „Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex–Plattform („MUX C“ – weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich) der LT 1 Privatfernsehen GmbH (…) für die Dauer von zehn Jahren“ und sendet seit Juni 2010 das nichtkommerzielle Fernsehprogramm dorf tv.